Pflege und Entwicklungsplan
Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen im Projektgebiet ist ein zwischen allen Beteiligten abgestimmter Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL). Dieser wurde 1999 fertiggestellt und als naturschutzfachlicher Projektplan von den Gremien des Zweckverbandes, den Umweltministerien der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie dem Bundesamt für Naturschutz genehmigt.
Die Öffentlichkeit bzw. die verschiedenen Institutionen und Interessensgruppen der Region wurden über eine Projektbegleitende Arbeitsgruppe in die Planentwicklung eingebunden. In einer „Vollversammlung“ sowie in verschiedenen Arbeitsgruppen für einzelne Fachbereiche wurden die Ziele diskutiert. Diese „Naturschutzdemokratie im Kleinen“ hat wesentlich zu der heutigen Akzeptanz des Projektes beigetragen.
2005 wurde der Plan fortgeschrieben und an die derzeitigen Rahmenbedingungen angepasst (aktuelle Eigentumsverhältnisse, veränderte Gesetzeslage, europäische Richtlinien wie NATURA 2000 und Wasserrahmenrichtlinie). Die Schwerpunktempfehlungen des Planes von1999 wurden bestätigt und für ausgewählte Schwerpunkträume im Projektgebiet konkretisiert. Auch hier wurde die Öffentlichkeit wieder über eine Projektbegleitende Arbeitsgruppe eingebunden.
Wesentliche Inhalte des PEPL:
Schwerpunktempfehlungen des PEPL: